So werden Sie Mitglied - einfach und schnell!
Mitglied werden
Die BKK EUREGIO ist eine geöffnete Krankenkasse, d. h. wir dürfen alle Personen versichern, die in Nordrhein-Westfalen oder Hamburg ihren Wohn- oder Beschäftigungsort haben. Sie können mit einer zweimonatigen Frist Ihre alte Krankenkasse kündigen. Als Berufsstarter können Sie die BKK EUREGIO als Ihre Krankenkasse wählen. Mit Beginn der Beschäftigung beginnt auch die Mitgliedschaft. Sie senden oder faxen uns Ihren Mitgliedschaftsantrag - spätestens 14 Tage nachdem Ihre Beschäftigung begonnen hat - zu. Falls Sie noch keine Sozialversicherungsnummer haben, beantragen wir diese für Sie.
Informationen zum neuen Krankenkassenwahlrecht:
- Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate zum Ende des Kalendermonats.
- Sie müssen bei Ihrer jetzigen Krankenkasse schriftlich kündigen.
- Sie erhalten von Ihrer bisherigen Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung, mit der das Einhalten der Bindungsfrist nachgewiesen wird.
- Die Kündigungsbestätigung benötigen wir, um Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen.
- Über den Krankenkassenwechsel müssen Sie noch Ihren Arbeitgeber informieren.
Sollten Sie sich für uns entscheiden:
- Versorgen wir Sie rechzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen.
- Sie erhalten umgehend Ihre Versichertenkarte.
- Falls Sie Familienangehörige ohne eigene Einkünfte haben sollten, werden diese kostenfrei mitversichert. Wann immer Sie Fragen zum Wahlrecht haben, rufen Sie uns einfach an:
Telefon 02452 / 15 35 37
oder schreiben Sie uns eine E-Mail.



