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BKK EUREGIO – Premium-Leistungen mit persönlicher Beratung!

Vorteile in Kürze

Es gibt viele gute Gründe, die für uns sprechen. Hier sind nur ein paar unserer zahlreichen Vorteile:

Das ist uns besonders wichtig: Persönliche Beratung!

Rufen Sie uns bei Fragen gerne direkt unter 02452 9016-140 an oder schreiben uns eine E-Mail. Bei uns landen Sie in keinem Call-Center. Es geht schließlich um das Wichtigste, dass Sie haben, Ihre Gesundheit!

Wussten Sie schon, dass auch kostenlos mitversicherte Familienangehörige unsere Premium-Leistungen nutzen können? Weitere Details finden Sie hier.

Mitgliedschaftserklärung

Ein Krankenkassenwechsel ist kostenfrei und simpel:

Nutzen Sie einfach unseren digitalen Mitgliedschaftsantrag! Sie sind freiwillig versichertes Mitglied (z.B. selbständig tätig)? Dann benötigen wir Ihre Unterschrift. Nutzen Sie dafür bitte den Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft. Reichen Sie uns diesen gerne per E-Mail ein.

  • Ein Wechsel ist grundsätzlich ganzjährig zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich.
  • Beispiel: Mitgliedschaftserklärung zur BKK EUREGIO im Januar. Ihre Mitgliedschaft bei der Vorkasse endet am 31. März. Ab 1. April beginnt die neue Mitgliedschaft bei der BKK EUREGIO.

Was muss ich tun?

Wir sind ist eine regional ausgerichtete Krankenkasse, d. h. wir dürfen alle Personen versichern, die in Nordrhein-Westfalen oder Hamburg ihren Wohn- oder Beschäftigungsort haben.

Wir informieren Ihre aktuelle Krankenkasse:

  • Wir informieren Ihre bisherige Krankenkasse über den Krankenkassenwechsel.
  • Die Bestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse erhalten wir innerhalb von ca. zwei Wochen.
  • Danach erhalten Sie von uns umgehend alle weiteren Informationen.

Sie informieren über den Kassenwechsel:

  • Informieren Sie bitte die zur Meldung verpflichtete Stelle (z. B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit etc.) über Ihren Krankenkassenwechsel – eine formlose Information genügt.
  • Eine Mitgliedschaftsbescheinigung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Besonderheiten

Änderungen im Versicherungsverhältnis:

  • Bei z. B. einem Arbeitgeberwechsel, Beginn einer freiwilligen Versicherung, Beginn der Krankenversicherungspflicht als Studierende(r) kann der Kassenwechsel grundsätzlich sofort erfolgen.
  • Nähere Informationen hierzu erhalten Sie – telefonisch: 02452 9016-140 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung:

  • Bei z. B. Ausbildungsbeginn und vorheriger Familienversicherung können Sie sofort Mitglied der BKK EUREGIO werden.
  • Wenn Sie bisher privat versichert waren, können Sie die BKK EUREGIO mit Aufnahme der Ausbildung ebenfalls sofort wählen und grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zur privaten Versicherung geltend machen.

Wenn Sie sich für uns entscheiden

  • Sie erhalten unsere elektronische Gesundheitskarte sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen.
  • Falls Sie Familienangehörige haben sollten, können diese grundsätzlich beitragsfrei mitversichern.

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind für Sie da!

02452 9016-140

kundenservice1.4@bkk-euregio.de

oder nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular.

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