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Basisleistungen

Bestens versorgt mit der BKK EUREGIO.

Akupunktur

Neben zahlreichen anderen Verfahren der alternativen Medizin hat sich insbesondere die Akupunktur als wirksame Methode zur erfolgreichen Behandlung von Erkrankungen erwiesen.

Die Akupunktur wird als Heilverfahren für bestimmte Knie- und Rückenschmerzen anerkannt und direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Ihr Arzt klärt Sie zu einer möglichen Kostenübernahme gerne auf.

Ärztliche Behandlung

Versicherte der BKK EUREGIO haben einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf erforderliche ärztliche Behandlung. Sie können mit Ihrer Gesundheitskarte jederzeit unter den zugelassenen Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte) einen Arzt Ihres Vertrauens wählen. Bestandteil der ärztlichen Leistungen sind alle wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden.

Auslandsversicherungsschutz

Wenn Sie sich vorübergehend in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie in weiteren Abkommensstaaten aufhalten, haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen. Die Versorgung erfolgt nach den Regelungen des jeweiligen Landes – zu den dort geltenden Bedingungen und Kosten.

Als Nachweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.

Die EHIC gilt in folgenden Ländern

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Ob der EHIC auch bei Ihrer Schiffsreise gültig ist, hängt davon ab unter welcher Flagge das Schiff fährt.

Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei

Für diese Länder benötigen Sie einen speziellen Auslandskrankenschein. Diesen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne vor Reiseantritt aus. Sprechen Sie uns einfach rechtzeitig an.

Wichtige Hinweise zur EHIC

Die EHIC ermöglicht Ihnen den Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Bitte beachten Sie jedoch, dass sie keine private Auslandsreise-Krankenversicherung ersetzt.

Leistungen, die über die gesetzliche Versorgung hinausgehen – beispielsweise ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland oder weitere Zusatzleistungen – sind nicht über die EHIC abgesichert.

Außerdem gilt die EHIC nicht, wenn Sie gezielt ins Ausland reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen.

Da sich die Gesundheitssysteme von Land zu Land unterscheiden, können auch bei Leistungen, die in Deutschland kostenfrei sind, im Ausland Eigenanteile oder Zuzahlungen anfallen.

Für Versicherte ohne EU-Staatsangehörigkeit gelten bei der Nutzung der EHIC besondere Einschränkungen:

In Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz kann die EHIC  nicht genutzt werden.

Unser Tipp

Für einen umfassenden Schutz (beispielsweise ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland) empfehlen wir den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung – auch bei Reisen innerhalb Europas.

Kostenerstattung

Wird die EHIC bei einer Behandlung nicht akzeptiert, lassen Sie sich bitte eine detaillierte Rechnung ausstellen, aus der die erbrachten Leistungen hervorgehen.

Gerne prüfen wir anschließend, ob und in welchem Umfang wir uns an den entstandenen Kosten beteiligen können. Nutzen Sie hierfür bitte unser Antragsformular im Formular-Center. Verlinkung

Gut vorbereitet in den Urlaub

Ein aktueller Impfschutz trägt dazu bei, Ihre Reise unbeschwert zu genießen. Überprüfen Sie daher rechtzeitig vor Reisebeginn Ihren Impfstatus.

Zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen gehören unter anderem Impfungen gegen:

  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Kinderlähmung (Polio)

Wenn Sie Fernreisen planen, informieren Sie sich zusätzlich über empfohlene Reiseimpfungen und gesundheitliche Besonderheiten Ihres Reiseziels. Ihr Hausarzt sowie die örtlichen Gesundheitsämter beraten Sie hierzu gerne.

Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei:

Diese Informationen helfen Ihnen dabei, gesund und sicher zu reisen.

Arznei- und Verbandmittel

Ihr Arzt wählt das richtige Mittel aus den verordnungsfähigen Medikamenten aus. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden übernommen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und zur Standardtherapie bei schwerwiegenden Erkrankungen. Empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) werden bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres bezahlt.

Fahr- und Transportkosten

Wir übernehmen die Kosten von Transporten ins Krankenhaus bzw. zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus und zu ambulanten Operationen (wenn dadurch stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden können).

Familienversicherung

Ihre Familienangehörigen sind bei uns ohne eigene Beitragszahlung mitversichert und haben grundsätzlich dieselben Leistungsansprüche wie „Hauptversicherte“. Voraussetzung: Das regelmäßige Gesamteinkommen der Familienangehörigen beträgt im Jahr 2025 jeweils nicht mehr als 535 Euro im Monat und es bestehen keine anderweitigen gesetzlichen Ansprüche. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 556 Euro monatlich.

Antrag auf Familienversicherung: Falls Sie Familienangehörige beitragsfrei mitversichern wollen, benötigen wir von Ihnen einige Angaben, um den Anspruch prüfen zu können. Bitte den entsprechenden Antrag herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Notwendige Bescheinigungen wie z. B. Schul-, Immatrikulations- oder Wehr- bzw. Ersatzdienstbescheinigung beifügen.

Leistungen zur Gesundheitsförderung

Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Bei regelmäßiger Teilnahme übernehmen wir gerne die Kosten für zertifizierte Gesundheitskurse wie z.B. Progressive Muskelentspannung, Yoga oder Wassergymnastik mit bis zu 200 Euro je Kalenderjahr je Versicherten. Die Gesundheitskurse müssen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sein.

Zusätzlich zu den zertifizierten Gesundheitskursen beteiligen wir uns an den Kosten einer Ernährungsberatung (Patientenschulung) mit bis zu 200 Euro. Reichen Sie uns dafür einfach einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung eines Ernährungsberatenden (DGE-zertifiziert) bzw. einer Diplom-Oecotrophologin/ eines Diplom-Oecotrophologen sowie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Angabe der Diagnose ein.

Haushaltshilfe

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen und ein Kind unter zwölf Jahren haben oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, helfen wir Ihnen bei der Haushaltsführung. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Wir erstatten Ihnen entweder ganz oder teilweise die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe oder- ebenfalls ganz oder teilweise – den Nettoverdienstausfall bei unbezahlten Urlaub.

Häusliche Krankenpflege

Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung kann häusliche Krankenpflege als so genannte Behandlungspflege ärztlich verordnet werden. Wir übernehmen über die gesetzlichen Leistungen hinausgehend Kosten für die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für bis zu 25 Pflegeeinsätzen im Kalendermonat (maximal 1 Stunde je Pflegeeinsatz).

Die Leistung wird gewährt, solange die Behandlungspflege medizinisch notwendig ist (maximal 2 Monate je Krankheitsfall). Hier die Voraussetzungen:

  • Die erkrankte Person kann nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person im erforderlichen Umfang gepflegt und versorgt werden.
  • Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI liegt nicht vor.

Kieferorthopädische Behandlung

Wir übernehmen die Kosten bei kieferorthopädischen Behandlungen in Höhe von 80 % (bzw. 90 % ab dem zweiten Kind) der Vertragssätze. Empfehlung: Wir möchten, dass Sie und Ihr Kind durchhalten. Deshalb erstatten wir Ihnen bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung Ihren Eigenanteil.

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Sollten Sie arbeitsunfähig erkranken, zahlen wir nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers Krankengeld in der gesetzlich festgelegten Höhe. Das Krankengeld beträgt bis zu 70 % des bisherigen Bruttoentgeltes, höchstens 90 % des entgangenen Nettoentgeltes, wobei die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten ist. Während des Bezuges von Krankengeld sind Sie in der Krankenversicherung grundsätzlich beitragsfrei versichert.

Krankenhausbehandlung

Ist eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig, übernehmen wir die Gesamtkosten für ärztliche Behandlung, Operation, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus.

Mutterschaft

Neben der Mutterschaftsvorsorge und der Entbindung zu Hause oder in einer Klinik kommen wir für eine Vielzahl an Kosten auf. Die Aufwendungen für  Hebammenhilfe, Arznei- und Hilfsmittel, ggf. auch häusliche Hilfe werden von uns im gesamten Umfang getragen.

Mutterschaftsgeld

Diese Leistung erhalten versicherte Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten. Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor und 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung gezahlt. Es entspricht zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate.

Pflegeleistungen

Als Mitglied der BKK EUREGIO sind Sie automatisch bei uns pflegeversichert. Ist in Ihrer Familie jemand pflegebedürftig? Sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen. Durch unsere individuelle Beratung und die bewährten Pflegesach- bzw. Pflegegeldleistungen. Die Höhe der Pflegeleistungen ist vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Wir zahlen die jeweiligen Pflegeleistungen bis zu den gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen. Auch die Absicherung der ehrenamtlichen Pflegekräfte wird von uns übernommen. Gleichzeitig entlasten wir Sie von sämtlichen Formalitäten.

Vorsorge und Rehabilitation (Kur)

Sie haben bestimmt schon mal den Begriff “Kur” gehört. Dies ist umgangssprachlich. Wir als Krankenkasse unterscheiden zwischen “Vorsorge” und “Rehabilitation”.

Wir übernehmen die Kosten für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in ausgewählten, qualitativ hochwertigen und zugelassenen Einrichtungen, sofern kein anderer Leistungsträger zuständig ist und die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausreichen. Dies gilt ebenfalls für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen.

Für ambulanten Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort erstatten wir die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe mit bis zu 16 Euro pro Tag (gesetzlich zugelassener Höchstbetrag), wenn die Leistung im Vorfeld beantragt und durch uns genehmigt wurde.

Zahnärztliche Behandlung

Unter den Vertragszahnärzten können Sie frei wählen. Die zahnerhaltenden Leistungen und Parodontosebehandlungen werden über Ihre Gesundheitskarte direkt mit uns abgerechnet. Für die Behandlung entstehen Ihnen grundsätzlich keine Kosten, außer wenn Sie Sonderleistungen wünschen. Wobei Sie Ihr Zahnarzt vor Behandlungsbeginn darüber informieren muss, dass diese Sonderleistungen nicht Bestandteil Ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche sind. Empfehlung: Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeiten der mindestens einmal jährlichen Untersuchung und sichern Sie sich dadurch langfristig die höchstmögliche Bezuschussung von Zahnersatz.

Zahnersatz

Zahnersatz kann immer nur die zweitbeste Lösung sein. Wenn Kronen, Brücken, Teil- oder Vollprothesen der Zähne – trotz guter Pflege – notwendig werden, sind wir für Sie da. Der Vertragszahnarzt stellt Ihnen einen kostenlosen Heil- und Kostenplan aus. In diesem Formular sind die beabsichtigten Behandlungsmaßnamen aufgeführt.

Bitte reichen Sie diesen Plan mit Ihrem Bonusheft bei uns ein. Wir prüfen für Sie, ob die Maßnahmen sinnvoll sind, um Ihnen wieder zum „richtigen Biss“ zu verhelfen. Auf unsere Kosten ziehen wir ggf. einen Gutachter heran, der durch eine persönliche Untersuchung die zukünftige Versorgung auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft.

Bei notwendigem Zahnersatz erhalten unsere Versicherten einen Festzuschuss. Der entspricht 60 %der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Bei abweichenden gleichartigen bzw. andersartigen Versorgungsformen ist der Eigenanteil höher. Der Festzuschuss erhöht sich auf 70 %, wenn Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben untersuchen lassen. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss auf 75 % der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Ein fehlender Bonus-Stempel für das Jahr 2020 führt nicht zum Verlust des Bonusanspruchs.

Einen Festzuschuss von 100 % erhalten Versicherte auf Antrag, die durch Zahnersatz unzumutbar belastet sind (z. B. Bezieher von Bürgergeld oder Ausbildungsförderung).