
Sie interessieren sich für die Kostenerstattung einer sportmedizinischen Untersuchung und Beratung?
Sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen fallen nicht in die Leistungspflicht
der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme kann daher grundsätzlich
nicht erfolgen. Als eine der wenigen Krankenkassen in Deutschland eröffnen wir unseren Versicherten jedoch im Rahmen einer Satzungsmehrleistung die Möglichkeit der Kostenerstattung für:
- eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten und ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
- zusätzlich ein Belastungs-Elektrokardiogramm, eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung im Rahmen der sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung, sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen.
Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung von zugelassenen Vertragsärzten oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Leistungserbringern erbracht wird, die die Zusatzbezeichnung
„Sportmedizin“ führen.
Die BKK erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch insgesamt nicht mehr als 150 Euro.
Eine erneute Bezuschussung ist frühestens mit Ablauf des auf die Erstattung folgenden Kalenderjahres möglich.
Zur Erstattung sind jeweils die spezifizierten Originalrechnungen einzureichen.
Wir freuen uns, Ihnen diese Premium-Leistung anbieten zu dürfen.
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind für Sie da!
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