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Natürliche Arzneimittel

Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel – auch hier unterstütz wir Sie gerne!

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Homöopathie, Phytotherapie & Anthroposophie – wir unterstützen Sie!

Viele Menschen setzen auf sanfte Heilmethoden wie Homöopathie, Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) oder Anthroposophie – auch wenn die Medikamente dafür meist nicht verschreibungspflichtig sind.

Sowohl solche Arzneimittel grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, bieten wir unseren Versicherten einen besonderen Vorteil:

Unser Zuschuss für Sie

Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung erstatten wir Ihnen:

  •  75 % der Kosten für entsprechende Arzneimittel
  • Bis zu 150 Eur pro Kalenderjahr

Das gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Bereichen:

  • Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Anthroposophie

Wichtig: Die Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein (Privatrezept).
Arzneimittel, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden.

Bitte reichen Sie bei uns ein:

  • Die ärztliche Verordnung (Privatrezept)
  • Die Rechnung der Apotheke, aus der Preis und Medikament eindeutig hervorgehen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sanfte Heilmethoden werden unterstützt
  • Finanzielle Entlastung durch Satzungsleistung
  • Bis zu 150 Euro jährlich für Ihre Gesundheit

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind für Sie da!

02452 9016-230

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