
Natürliche Arzneimittel
Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel – auch hier unterstütz wir Sie gerne!
Homöopathie, Phytotherapie & Anthroposophie – wir unterstützen Sie!
Viele Menschen setzen auf sanfte Heilmethoden wie Homöopathie, Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) oder Anthroposophie – auch wenn die Medikamente dafür meist nicht verschreibungspflichtig sind.
Sowohl solche Arzneimittel grundsätzlich nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, bieten wir unseren Versicherten einen besonderen Vorteil:
Unser Zuschuss für Sie
Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung erstatten wir Ihnen:
- 75 % der Kosten für entsprechende Arzneimittel
- Bis zu 150 Eur pro Kalenderjahr
Das gilt für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus folgenden Bereichen:
- Homöopathie
- Phytotherapie
- Anthroposophie
Wichtig: Die Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein (Privatrezept).
Arzneimittel, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von der Versorgung ausgeschlossen sind, können nicht erstattet werden.
Bitte reichen Sie bei uns ein:
- Die ärztliche Verordnung (Privatrezept)
- Die Rechnung der Apotheke, aus der Preis und Medikament eindeutig hervorgehen
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Sanfte Heilmethoden werden unterstützt
- Finanzielle Entlastung durch Satzungsleistung
- Bis zu 150 Euro jährlich für Ihre Gesundheit
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind für Sie da!
02452 9016-230
kundenservice2.3@bkk-euregio.de
oder nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular.
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