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Kariesschutz

Zuschuss zur Glattflächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung

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Für gesunde Zähne während und nach der festen Zahnspange

Wenn Ihr Kind eine festsitzende Zahnspange trägt, wissen Sie: Eine gute Zahnpflege ist in dieser Zeit besonders wichtig.
Um Zahnschäden wie Entkalkungen oder Karies vorzubeugen, ist eine sogenannte Glattflächenversiegelung sinnvoll – diese schützt die Zähne zuverlässig an schwer erreichbaren Stellen.

Wir unterstützen Sie dabei!

Auch wenn Glattflächenversiegelungen nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Satzungsleistungen einen finanziellen Zuschuss an.

Wer hat Anspruch?

Unsere Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
wenn:

  • ein bewilligter kieferorthopädischer Behandlungsplan vorlieg
  • die Glattflächenversiegelung im Rahmen dieser Behandlung erfolgt
  • nach Abschluss der Behandlung die festsitzenden Apparaturen entfernt wurden

Das erstatten wir:

  • Maximal 60 Euro pro Kalenderjahr
  • Tatsächliche Kosten werden übernommen, soweit sie den Betrag nicht überschreiten

So reichen Sie die Erstattung ein:

Bitte senden Sie uns eine spezifizierte Rechnung, die folgende Angaben enthält:

  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Name und Anschrift der Zahnarztpraxis
  • Erbrachte Leistung: Glattflächenversiegelung
  •  Datum der Behandlung und Höhe der Kosten

Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir sind für Sie da!

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