Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (Onlinezugangsgesetz – OZG) sieht vor, dass wesentliche Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden müssen. Es soll das Beantragen von Leistungen bei Behörden, Verwaltungen und damit auch gesetzlichen Krankenkassen einfacher machen.
Wir bieten bereits sehr viele Geschäftsprozesse auch in digitaler Form an. Sollte der von Ihnen gewünschte Geschäftsprozess aktuell in digitaler Form noch nicht angeboten werden, bitten wir Sie noch um etwas Geduld.