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Unsere Premiumleistung: "Kariesschutz bei kieferorthopädischer Behandlung"

Sie oder eins Ihrer Kinder befinden sich in kieferorthopädischer Behandlung und interessieren sich für die Kostenerstattung einer Glattflächenversiegelung?

Glattflächenversieglungen fallen nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme bzw. Abrechnung der Versiegelung über die elektronische Gesundheitskarte ist deshalb nicht möglich.

Im Rahmen einer Satzungsmehrleistung gewährt die BKK EUREGIO jedoch Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Zuschuss zu den Kosten einer Glattflächenversieglung.

Der Anspruch setzt voraus, dass ein bewilligter kieferorthopädischer Behandlungsplan eines zugelassenen oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Zahnarztes vorliegt und die Leistung im Zusammenhang mit dieser kieferorthopädischen Behandlung erbracht wird.

Voraussetzung für den Anspruch nach Entfernung der festsitzenden Apparaturen ist zusätzlich, dass die kieferorthopädische Behandlung ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.

Erstattet werden die tatsächlichen Kosten, jedoch maximal 60,00 € pro Kalenderjahr. Zur Erstattung sind jeweils die spezifizierten Rechnungen bzw. Nachweise einzureichen. Sind Sie mit uns zufrieden? Dann empfehlen Sie uns doch weiter und sichern sich eine Anerkennungsprämie in Höhe von 25,00 €.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da.