Unsere Basisleistungen
Hier finden Sie unsere Leistungen von „Auslandsversicherung“ bis „Zahnersatz“.

Versicherte der BKK EUREGIO haben einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf erforderliche ärztliche Behandlung. Sie können mit Ihrer Gesundheitskarte jederzeit unter den zugelassenen Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte) einen Arzt Ihres Vertrauens wählen. Bestandteil der ärztlichen Leistungen sind alle wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden.

Die Gesundheitskarte gilt nur in Deutschland, aber auch im Ausland sind wir für Sie da. Dies gilt für die meisten europäischen Länder und für Tunesien. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an uns.

In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt zum Beispiel medizinisch erforderliche Rücktransporte nach Deutschland, sowie Kosten für eine Behandlung in Ländern, mit denen keine Abkommen bestehen. Eine günstige private Auslandskrankenversicherung können Sie auch über uns abschließen. Fordern Sie die Unterlagen einfach per Mail an: info@bkk-euregio.de

Empfehlung: Lieber kleine Nebenwirkungen als große Folgen. Gerade vor einem Urlaub sollten Sie nicht vergessen, Ihren Impfschutz überprüfen zu lassen. Zum Immunschutz, den jeder Mensch aufweisen sollte, gehören folgende Standardimpfungen: Diphterie, Mumps, Masern, Kinderlähmung, Röteln, Tetanus. Wenn Sie Fernreisen planen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über zusätzlich notwendige und empfohlene Schutzimpfungen. Ihr Hausarzt oder die Gesundheitsämter helfen Ihnen gerne weiter. Außerdem können Sie sich z. B. unter folgenden Links im Internet informieren:

Ihr Arzt wählt das richtige Mittel aus den verordnungsfähigen Medikamenten aus. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden übernommen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und zur Standardtherapie bei schwerwiegenden Erkrankungen. Empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) werden bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres bezahlt.

Wir übernehmen die Kosten von Transporten ins Krankenhaus bzw. zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus und zu ambulanten Operationen (wenn dadurch stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden können).

Ihre Familienangehörigen sind bei uns ohne eigene Beitragszahlung mitversichert und haben grundsätzlich dieselben Leistungsansprüche wie „Hauptversicherte“. Voraussetzung: Das regelmäßige Gesamteinkommen der Familienangehörigen beträgt im Jahr 2024 jeweils nicht mehr als 505,00 Euro im Monat und es bestehen keine anderweitigen gesetzlichen Ansprüche. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538,00 Euro monatlich.

Antrag auf Familienversicherung: Falls Sie Familienangehörige beitragsfrei mitversichern wollen, benötigen wir von Ihnen einige Angaben, um den Anspruch prüfen zu können. Bitte den entsprechenden Antrag herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Notwendige Bescheinigungen wie z. B. Schul-, Immatrikulations- oder Wehr- bzw. Ersatzdienstbescheinigung beifügen.

Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Deshalb bezuschussen wir private Gesundheitsvorsorge. Wir übernehmen die Kosten für Gesundheitskurse, wie z. B. Rückenschule, Ernährungsberatung, Yogakurse, bis zu 200,00 Euro je Kalenderjahr je Versicherten. Die Kurse müssen von ausgebildeten und qualifizierten Kursleitern durchgeführt werden.

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen und ein Kind unter zwölf Jahren haben oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, helfen wir Ihnen bei der Haushaltsführung. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Wir erstatten Ihnen entweder ganz oder teilweise die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe oder- ebenfalls ganz oder teilweise – den Nettoverdienstausfall bei unbezahlten Urlaub.

Zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung kann häusliche Pflege als so genannte Behandlungspflege ärztlich verordnet werden. Wir übernehmen zusätzlich Kosten für die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung:

  • Bis zu 25 Pflegeeinsätze im Kalendermonat – bis zu 1 Stunde je Pflegeeinsatz
  • Die Leistung wird gewährt, solange die Behandlungspflege medizinisch notwendig ist – bis zu 2 Monaten je Krankheitsfall.

Voraussetzungen:

  • Der/die Kranke kann nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person im erforderlichen Umfang gepflegt und versorgt werden.
  • Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI liegt nicht vor.

Wir übernehmen die Kosten bei kieferorthopädischen Behandlungen in Höhe von 80 % (bzw. 90 % ab dem zweiten Kind) der Vertragssätze. Empfehlung: Wir möchten, dass Sie und Ihr Kind durchhalten. Deshalb erstatten wir Ihnen bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung Ihren Eigenanteil.

Sollten Sie wegen Krankheit oder in Folge eines Unfalls arbeitsunfähig sein, zahlen wir Ihnen nach Ablauf der Lohn- und Gehaltsfortzahlung das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld. Dieses beträgt bis zu 70 Prozent des bisherigen Bruttoentgeltes, höchstens 90 Prozent des entgangenen Nettoentgeltes, wobei die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten ist. Krankengeld aufgrund derselben Krankheit wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gewährt. Während des Bezuges von Krankengeld sind Sie in der Krankenversicherung grundsätzlich beitragsfrei versichert.

Ist eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig, übernehmen wir die Gesamtkosten für ärztliche Behandlung, Operation, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus.

Neben der Mutterschaftsvorsorge und der Entbindung zu Hause oder in einer Klinik kommen wir für eine Vielzahl an Kosten auf. Die Aufwendungen für  Hebammenhilfe, Arznei- und Hilfsmittel, ggf. auch häusliche Hilfe werden von uns im gesamten Umfang getragen.

Diese Leistung erhalten versicherte Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten. Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor und 8 Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung gezahlt. Es entspricht zusammen mit dem Zuschuss des Arbeitgebers dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate.

Als Mitglied der BKK EUREGIO sind Sie automatisch bei uns pflegeversichert. Ist in Ihrer Familie jemand pflegebedürftig? Sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen. Durch unsere individuelle Beratung und die bewährten Pflegesach- bzw. Pflegegeldleistungen. Die Höhe der Pflegeleistungen ist vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Wir zahlen die jeweiligen Pflegeleistungen bis zu den gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen. Auch die Absicherung der ehrenamtlichen Pflegekräfte wird von uns übernommen. Gleichzeitig entlasten wir Sie von sämtlichen Formalitäten.

Wir übernehmen für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in ausgewählten, qualitativ hochwertigen Einrichtungen die Kosten, sofern kein anderer Leistungsträger zuständig ist und die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausreichen.

Bei den ambulanten Vorsorgeleistungen ist zu beachten, dass diese grundsätzlich nur alle drei Jahre durchgeführt werden können. Eine vorzeitige ambulante Vorsorgeleistung kann nur bei dringender medizinischer Notwendigkeit durchgeführt werden.

Unter den Vertragszahnärzten können Sie frei wählen. Die zahnerhaltenden Leistungen und Parodontosebehandlungen werden über Ihre Gesundheitskarte direkt mit uns abgerechnet. Für die Behandlung entstehen Ihnen grundsätzlich keine Kosten, außer wenn Sie Sonderleistungen wünschen. Wobei Sie Ihr Zahnarzt vor Behandlungsbeginn darüber informieren muss, dass diese Sonderleistungen nicht Bestandteil Ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche sind. Empfehlung: Nutzen Sie unbedingt die Möglichkeiten der mindestens einmal jährlichen Untersuchung und sichern Sie sich dadurch langfristig die höchstmögliche Bezuschussung von Zahnersatz.

Zahnersatz kann immer nur die zweitbeste Lösung sein. Wenn Kronen, Brücken, Teil- oder Vollprothesen der Zähne – trotz guter Pflege – notwendig werden, sind wir für Sie da. Der Vertragszahnarzt stellt Ihnen einen kostenlosen Heil- und Kostenplan aus. In diesem Formular sind die beabsichtigten Behandlungsmaßnamen aufgeführt. 

Bitte reichen Sie diesen Plan mit Ihrem Bonusheft bei uns ein. Wir prüfen für Sie, ob die Maßnahmen sinnvoll sind, um Ihnen wieder zum „richtigen Biss“ zu verhelfen. Auf unsere Kosten ziehen wir ggf. einen Gutachter heran, der durch eine persönliche Untersuchung die zukünftige Versorgung auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft.

Bei notwendigem Zahnersatz erhalten unsere Versicherten einen Festzuschuss. Der entspricht 60 Prozent der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Bei abweichenden gleichartigen bzw. andersartigen Versorgungsformen ist der Eigenanteil höher. Der Festzuschuss erhöht sich auf 70 Prozent, wenn Sie sich in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich von einem Zahnarzt haben untersuchen lassen. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss auf 75 Prozent der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Ein fehlender Bonus-Stempel für das Jahr 2020 führt nicht zum Verlust des Bonusanspruchs.

Einen Festzuschuss von 100 Prozent erhalten Versicherte auf Antrag, die durch Zahnersatz unzumutbar belastet sind (z. B. Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung).