Für alle gesetzlich Krankenversicherten, die noch keine ePA haben, erfolgt die automatische Einrichtung der neuen App.
Gesundheit wird digital
Die ePA ermöglicht Ihnen und Ihren Ärztinnen und Ärzten einen verbesserten Überblick.
Um einen sicheren Zugriff auf Ihre ePA zu gewährleisten, müssen Sie der Praxis zuvor eine Berechtigung erteilen. Dies erfolgt ganz einfach durch das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Der Zugriff ist dabei standardmäßig für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen festgelegt.
Daten, die ab 2025 von Ärztinnen und Ärzten erfasst werden müssen:
- Informationen zur Unterstützung des Medikationsprozesses
- Daten des elektronischen Medikationsplans (ab voraussichtlich Juli 2025)
- Laborbefunde
- Befunddaten aus bildgebenden Untersuchungen
- Befundberichte aus invasiven, chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen Verfahren
- Elektronische Arztbriefe
- Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen (Hinweis: Die Speicherung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Einwilligung des Patienten zulässig)
Die BKK EUREGIO ePA als App
Wenn Sie selbst auf Ihre ePA und Dokumente zugreifen möchten, folgen Sie einfach unserer Anleitung.
Informationen der gematik GmbH zur ePA
Wer hat alles Zugriff auf die ePA?
Ombudsstelle ePA (§ 342a SGB V)
Die BKK EUREGIO bietet eine Ombudsstelle, die bei Fragen oder Problemen zur elektronischen Patientenakte (ePA) weiterhilft. Die Ombudsstelle bearbeitet Widersprüche zur Nutzung, zum Zugriff durch Dritte oder zur Datenverarbeitung und sorgt dafür, dass diese umgesetzt werden. Der Spitzenverband der Krankenkassen legt klare, standardisierte Verfahren fest, die in Abstimmung mit den Datenschutz- und Sicherheitsbehörden gelten. Der Zugriff der Ombudsstelle auf die ePA ist auf diese Zwecke beschränkt und wird dokumentiert.
Fragen zu den Aufgaben der Ombudsstelle richten Sie bitte an:
E-Mail: epa.ombudsstelle@bkk-euregio.de
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können der ePA oder einzelnen Anwendungen widersprechen. Nutzen Sie bitte unser Widerspruchsformular.
Ja die Patientenakte ist sicher, da für die Bundesregierung Gesundheitsdaten besonders schützenswert sind. Die ePA erfüllt deshalb höchste Sicherheitsstandards und wird vor ihrer Zulassung von der gematik GmbH eingehend geprüft.
Die Dokumente in Ihrer Akte sind immer verschlüsselt gespeichert und lassen sich nur auf Ihren Geräten und den Geräten der von Ihnen berechtigten Personen entschlüsseln. Der dazu nötige Sicherheitsschlüssel ist sicher hinterlegt.
Der Schlüssel ist in zwei Teile aufgeteilt, die an getrennten Orten verwahrt werden: beim Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) und bei einem von der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) bestimmten Schlüsseldienstbetreiber. Um auf die ePA zuzugreifen, werden beide Teile benötigt. Nur Sie und die von Ihnen berechtigten Personen haben Zugriff auf den vollständigen Schlüssel – der ePA-Anbieter und der Schlüsseldienstbetreiber haben jeweils nur eine Hälfte und können allein nicht auf die ePA zugreifen. Der Schlüssel ist absichtlich nicht auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert, damit Sie Ihre Akte auch bei einem (geplanten oder ungeplanten) Austausch der eGK weiterhin problemlos nutzen können.
Alle Daten werden auf unabhängigen, speziell gesicherten Servern gespeichert. Die Server unseres IT-Dienstleisters Bitmarck GmbH befinden sich ausschließlich in Deutschland.
Ja, alle Bewegungen in Ihrer ePA werden protokolliert. Den protokollierten Zugriff finden Sie in der ePA-App.
Haben Sie allgemeine Fragen zur ePA oder zur Anmeldung/Registrierung, können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Rufnummer: 02452 9016-0
E-Mail: info@bkk-euregio.de